PKW-Führerschein
Führerscheinklassen B – theoretische und praktische Ausbildung
Doppelklassen und Führerscheinerweiterungen
Autoführerschein ohne Automatikbeschränkung (B197)
Motorradfahren mit dem Autoführerschein (B196)
Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 mal 45 Min. Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 mal 45 Min. Schulung auf Autobahnen
- 3 mal 45 Min. Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Theorieunterricht
Ludwigsburg
Der Theorieunterricht in Ludwigsburg findet sieben mal wöchentlich in Doppelstunden statt und zwar am
- Montag um 10.00 und um 15.00 Uhr
- Dienstag um 10.00 und um 19.00 Uhr
- Mittwoch um 15.00 Uhr
- Donnerstag um 10.00 und um 19.00 Uhr
Termine und weitere Details findest du in unserem aktuellen Theorieplan.
Kornwestheim
Der Theorieunterricht in Kornwestheim findet statt am
- Montag, 18:30 - 20:00 Uhr
- Mittwoch, 18:30 - 20:00 Uhr
Wichtig: Für die Teilnahme am Theorieunterricht ist es erforderlich, dass ihr euch mindestens einen Tag vorher telefonisch oder per E-Mail anmeldet.
Die Anzahl der Theoriestunden ändert sich bei Anmeldung in Doppelklassen (zwei Fahrerlaubnisklassen).
Bei Führerscheinerweiterungen (weitere Fahrerlaubnis innerhalb derselben Klasse) gibt es ebenfalls gesonderte Regelungen für die Anzahl der Theoriestunden sowie die Anzahl der Sonderfahrten.
Nähere Informationen geben wir dir gerne telefonisch oder per E-Mail - nimm einfach Kontakt zu uns auf.
PKW-Führerscheinklassen
Am 19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. und die Führerscheinklassen wurden neu eingeteilt. Die Gültigkeit des Führerscheins ist jetzt auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Aber keine Angst: Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich! Vor dem 19. 01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Klasse B
gültig für alle Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mit einem Anhänger bis maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM
Klasse B96
gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf über 3.500 kg, aber bei maximal 4.250 kg liegen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
Klasse BE
gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.
Klasse B197 - Autoführerschein ohne Automatikbeschränkung
Dazu absolvierst du während deiner normalen Führerscheinausbildung 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und machst anschließend eine 15minütige Kontrollfahrt mit deinem Fahrlehrer, der dir bei Erfolg eine entsprechende Bescheinigung erstellt.
Klasse B196 - Motorradfahren mit dem Auto-Führerschein
Seit Anfang 2020 ist es in Deutschland möglich durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung - ohne Fahrprüfung - die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern Klasse A1 (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.
Die Schulung umfasst einen theoretischen (mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten) und einen praktischen Teil (mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten). Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser Schulung erhältst du von uns eine Teilnahmebescheinigung, die du bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen musst. Dort wird dir dann ein neuer Führerschein mit der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, ausgestellt.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren