Motorrad-Führerschein
Führerscheinklassen A – Krafträder – theoretische und praktische Ausbildung
Doppelklassen und Führerscheinerweiterungen
Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (A, A1, AM) und Zusatzstoff (4 Doppelstunden für A, A1; 2 Doppelstunden für AM)
Praktische Ausbildung
Anzahl der Übungsstunden je nach Bedarf für alle Klassen
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (A, A1)
- 5 mal 45 Min. Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 mal 45 Min. Schulung auf Autobahnen
- 3 mal 45 Min. Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Theorieunterricht
Ludwigsburg
Der Theorieunterricht in Ludwigsburg findet sieben mal wöchentlich in Doppelstunden statt und zwar am
- Montag um 10.00 und um 15.00 Uhr
- Dienstag um 10.00 und um 19.00 Uhr
- Mittwoch um 15.00 Uhr
- Donnerstag um 10.00 und um 19.00 Uhr
Termine und weitere Details findest du in unserem aktuellen Theorieplan.
Kornwestheim
Der Theorieunterricht in Kornwestheim findet statt am
- Montag, 18:30 - 20:00 Uhr
- Mittwoch, 18:30 - 20:00 Uhr
Wichtig: Für die Teilnahme am Theorieunterricht ist es erforderlich, dass ihr euch mindestens einen Tag vorher telefonisch oder per E-Mail anmeldet.
Die Anzahl der Theoriestunden ändert sich bei Anmeldung in Doppelklassen (zwei Fahrerlaubnisklassen).
Bei Führerscheinerweiterungen (weitere Fahrerlaubnis innerhalb derselben Klasse) gibt es ebenfalls gesonderte Regelungen für die Anzahl der Theoriestunden sowie die Anzahl der Sonderfahrten.
Nähere Informationen geben wir dir gerne telefonisch oder per E-Mail - nimm einfach Kontakt zu uns auf.
Führerscheinklassen für Krafträder
Am 19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. und die Führerscheinklassen wurden neu eingeteilt. Die Gültigkeit des Führerscheins ist jetzt auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Aber keine Angst: Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich! Vor dem 19. 01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Klasse A
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss Klassen A1, A2 und AM
Klasse A2
gültig für Krafträder mit Leistung bis maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klassen AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Klasse A1
gültig für Leichtkrafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen:: Einschluss Klasse AM
Klasse AM
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Alter: ab 16 Jahren
Klasse B196 - Motorradfahren mit dem Auto-Führerschein
Seit Anfang 2020 ist es in Deutschland möglich durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung - ohne Fahrprüfung - die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern Klasse A1 (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.
Die Schulung umfasst einen theoretischen (mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten) und einen praktischen Teil (mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten). Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser Schulung erhältst du von uns eine Teilnahmebescheinigung, die du bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen musst. Dort wird dir dann ein neuer Führerschein mit der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, ausgestellt.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren